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Ist der EU AI Act in der Hochschulbildung ein Booster oder ein Bremsklotz für Innovation in der DACH-Region?

Toni Eser

8. Sept. 2025

Der EU AI Act, seit dem 1. August 2024 in Kraft, bringt ab 2. Februar 2025 erste Verbote und Schulungspflichten – z. B. zur KI-Literacy – mit sich, weitere Verpflichtungen wie Dokumentation und Transparenz für Hochschulen gelten ab dem 2. August 2025 und 2026. Hochschulen gelten als High‑Risk-Anwender von KI‑Systemen (z. B. automatisierte Bewertung, Proctoring) – und müssen Governance-Strukturen, Datenschutz, Monitoring und menschliche Aufsicht etablieren.


Für Hochschulen bedeutet das: Jetzt interne KI-Leitlinien entwickeln, Mitarbeitende schulen und Kontrollprozesse aufbauen – besser jetzt starten, als später unter Druck zu geraten. Unternehmen wiederum können mit akkreditierten Hochschulen als Partner KI-Weiterbildungen anbieten, die DSGVO-konform sind und Mitarbeitende zukunftsfähig machen.


Wie plant Eure Hochschule oder Firma, den EU AI Act umzusetzen?

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